Vereinspräsident Patrick Zurbuchen zur geplanten Neuausrichtung bei Pro Pferd
Am 22. Oktober 2022 findet an der Vetsuisse-Fakultät der Uni Zürich um 13 Uhr eine ausserordentliche Mitgliederversammlung des Gönnervereins Pro Pferd statt. Der Verein soll aufgelöst werden, damit die vorhandenen Mittel noch gezielter zur Unterstützung der Stiftung Pro Pferd eingesetzt werden können. Vereinspräsident Patrick Zurbuchen erklärt, weshalb er diesen Schritt als wichtig und richtig erachtet.
Patrick Zurbuchen, Du bist Präsident des Vereins Pro Pferd. Nun wollen Du und Dein Vorstand diesen Verein an einer ausserordentlichen Mitgliederversammlung vom 22. Oktober auflösen. Weshalb? Wir haben rund 250 Mitglieder im Verein, die mit ihrem Mitgliederbeitrag primär die Forschung zum Wohl des Pferdes unterstützen. In jüngster Zeit durften wir eine erfreuliche Steigerung der Mitgliederzahl verzeichnen. Deshalb glauben mein Vorstand und ich, dass es noch mehr Leute gibt, die zwar gerne einen Gönnerbeitrag zum Wohl des Pferdes leisten und die Stiftung Pro Pferd unterstützen möchten, deswegen aber nicht zwingend einem Verein beitreten wollen. In unserer individualisierten Gesellschaft hat das Vereinsleben nicht mehr den Stellenwert von einst, und in einem vollen Kalender ist die Teilnahme an Vereinsanlässen eher Pflicht als Vergnügen. Dieser Wandlung wollen wir mit der Auflösung des Vereins Rechnung tragen.
Ist die Form des Vereins als Gönnerschaft der Stiftung Pro Pferd nicht mehr zeitgemäss? Das ist sicherlich so. Doch gibt es weitere Gründe, die für eine Auflösung des Vereins sprechen. Die Mitgliedschaft in einem Verein ist ja nicht nur mit zahlreichen Verpflichtungen verbunden, was mit dem formalen Eintritt beginnt und dem erforderlichen Austrittsschreiben endet. Sie führt auch zu einigem Aufwand. Der Vereinsvorstand muss sich um die Führung des Vereins kümmern, eine Vereinsbuchhaltung ist zu führen, Jahresberichte sind zu erstellen. Das alles kostet Zeit und Geld. Die vorhandenen Ressourcen wollen wir aber lieber direkt dem Stiftungszweck zukommen lassen, also der Forschung zum Wohlergehen des Pferdes und zur Interaktion zwischen Pferd und Mensch.
Es gibt doch aber auch Mitglieder, die das Vereinsleben schätzen. Vor allem unsere Fortbildungsveranstaltungen wie das Herbstseminar vom 22. Oktober, an denen wir Einblick in aktuelle Forschungsprojekte geben, werden sehr geschätzt. Das kam auch an der letzten Mitgliederversammlung zum Ausdruck, als in einer unverbindlichen Umfrage die klare Mehrheit einer Vereinsauflösung zustimmte. Deshalb wollen wir den bisherigen Vorstand als externes Projektteam dem Stiftungsrat Pro Pferd unterstellen. Dieses Team hat sodann nur noch eine Aufgabe: «Gönnerbetreuung & Gönner-Events». Das wird die Gönnerinnen und Gönner noch näher an die Forschung bringen, weil sich das Projektteam ausschliesslich darum kümmert und nicht noch andere Aufgaben zu erledigen hat. So gesehen wird die bestehende Situation sogar noch verbessert.
Und wie können sich Gönnerinnen und Gönner selber bei Pro Pferd einbringen? Als Mitglied in einem Verein hat man ein Stimmrecht und kann damit seine Meinung zum Ausdruck bringen. Dieses Recht haben Gönner nicht. Sie können sich aber über die Zahlung des Gönnerbeitrages ganz direkt einbringen. Der Betrag ist nicht mehr wie ein Mitgliederbeitrag geschuldet, sondern wird auf freiwilliger Basis nur dann bezahlt, wenn man die Stiftung Pro Pferd als unterstützungswürdige Institution empfindet ohne Verpflichtungen einzugehen wie ein Vereinsmitglied.
Birgt das aber nicht auch das Risiko, dass bisherige Mitglieder abspringen? Dieses Risiko besteht, und im Gegensatz zu einem Vereinsmitglied können Gönner nicht gemahnt werden, ihren Beitrag zu leisten. Mögliche Abgänge hoffen wir aber durch das erwähnte Potenzial der Spendenbereitschaft ohne Vereinsbeitritt zu kompensieren. Es soll wie bei der Rega oder der Paraplegiker-Stiftung sein. Dort zahlt man den jährlichen Spendenbeitrag ja auch ohne weitere Verpflichtungen einzugehen. Überdies behalten wir die bisherige Struktur bei. Die Gönnerbeiträge entsprechen den bisherigen Mitgliederbeiträgen. Eine Einzelgönnerin oder ein Einzelgönner wird also um einen Beitrag von 150 Franken gebeten, ein Gönnerpaar um einen Betrag von 250 Franken. Und weiterhin profitieren Gönnerinnen und Gönner von diversen Vergünstigungen und Vorteilen, so wie das Vereinsmitglieder bisher tun.
Vereinsvorstand und Stiftungsrat Pro Pferd sind für die Auflösung des Vereins. Was macht Ihr, falls die Mehrheit der Mitglieder an der ausserordentlichen Versammlung Euch nicht folgt? Wie auch immer der Entscheid ausfällt. Er wird akzeptiert. Wird der Fortbestand des Vereins gewünscht, werden wir versuchen als Vereinsvorstand noch effizienter zu arbeiten. Denn unser Anliegen ist, möglichst viele Mittel der Forschung zum Wohlergehen der Pferde zur Verfügung zu stellen. Und da dies ja auch die Mitglieder wollen, bin ich doch sehr zuversichtlich, dass die Versammlung unserem Anliegen folgt. Weil die Aufhebung der Doppelspurigkeit Verein/Stiftung und die Integration aller Aktivitäten in die Stiftung schlicht die effizienteste Lösung ist. Denn vergessen wir nicht, der einzige Zweck des Vereins gemäss Statuten heisst: «Der Verein bezweckt die finanzielle und ideelle Unterstützung der Stiftung Pro Pferd». Dieser Zweck wird sich bei einer direkten Angliederung der Gönnerschaft an die Stiftung nicht ändern.
Im Forum von Pro Pferd kann über die Vereinsauflösung diskutiert werden.
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